Geprüfte/-r Industriemeister/-in Chemie (IHK)

Der/die Geprüfte Industriemeister/-in Chemie (IHK) ist perfekt qualifiziert für Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben an der Schnittstelle von Fertigung und Planung sowie Facharbeitern und Management. Im modernen Betrieb spielt er/sie eine Schlüsselrolle.

Zulassungsvoraussetzungen:

Die Teilnehmer unserer berufsbegleitenden Lehrgänge mit einer fachspezifischen Berufsausbildung können direkt nach deren Bestehen mit dem Meisterlehrgang beginnen. Teilnehmer in den Vollzeitlehrgängen müssen die vorgeschriebene Berufserfahrung für beide Handlungsteile zu Beginn des Lehrgangs nachweisen, also mindestens ein Jahr.

Gerne prüfen wir für Sie kostenfrei, ob eine Zulassung zur Prüfung realistisch erscheint - bitte sprechen Sie uns einfach darauf an. Die Zulassung selbst erteilt allerdings nur die IHK.


Der exakte Wortlaut der Zulassungsvoraussetzungen:

Um für den ersten Teil der Prüfung "Gep. Industriemeister (Chemie) (IHK)" zugelassen zu werden, die sogenannte "Basisqualifikation", ist folgendes nachzuweisen:

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.

Zum zweiten Prüfungsteil, der "Handlungsspezifischen Qualifikation", muss zusätzlich folgendes nachgewiesen werden:

  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis

Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.

Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur "Geprüften Industriemeister/-in Fachrichtung Chemie  (IHK)" über folgenden Link:

http://bundesrecht.juris.de/chemindmeistprv_2004/