Gepr. Betriebswirt/-in (IHK)

Der/die Gepr. Betriebswirt/-in (IHK) steht an der Spitze in der Hierarchie der kaufmännischen IHK-Fortbildungen. Er/sie baut direkt auf dem/der Fachwirt/-in bzw. dem/der Fachkaufmann/-frau auf.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte IHK-Aufstiegsortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/-in bzw. Fachkaufmann/-frau oder eine vergleichbare kaufmännische Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz nachweist
  • oder eine mit Erfolg abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und anschließend mindestens dreijährige Berufspraxis nachweisen kann. Die Berufspraxis muss in Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Qualifikation eines Gepr. Betriebwirtes /einer Geprüften Betriebswirtin dienlich sind.