
Geprüfter Bilanzbuchhalter IHK
Bilanzbuchhalter IHK ist eine der anspruchsvollsten Aufstiegsfortbildungen für kaufmännische Praktiker aus allen Branchen.


Handlungsbereich „Erstellen einer Kosten- und Leistungsrechnung und zielorientierte Anwendung“
- grundlegende Methoden und Instrumente zur Erfassung von Kosten und Leistungen anwenden
- Beherrschen der Kalkulationsmethoden zur Verrechnung der Kosten auf betriebliche Funktionsbereiche (Kostenstellen), auf Leistungen oder einzelne Leistungseinheiten
- Methoden der kurzfristigen betrieblichen Erfolgsrechnung für betriebliche Steuerungszwecke nutzen
- Methoden der Entscheidungsfindung beherrschen und zur Lösung unterschiedlicher Problemstellungen anwenden
- Beherrschen und Anwenden von Methoden zur Kostenkontrolle sowie die Ergebnisse interpretieren
- Kenntnisse über die Grundzüge des Kostencontrollings und des Kostenmanagements
Handlungsbereich „Finanzwirtschaftliches Management“
- die Möglichkeiten des in- und ausländischen Zahlungsverkehrs anwenden
- den Investitionsbedarf feststellen; die optimale Investition mit den Methoden der Investitionsrechnung ermitteln
- Kenntnisse über Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen und die Finanzierungsarten auf internationalen Märkten auch bezüglich des Außenhandels
- Finanz- und Liquiditätsplanung erstellen und die anschließende Finanzkontrolle durchführen
- Kredit- und Kreditsicherungsmöglichkeiten unter Einbeziehung einer Kreditwürdigkeitsprüfung und Tilgungsfähigkeitsberechnung darstellen
- Ziele und Instrumente des Finanzmanagements einschließlich der Absicherungsmöglichkeiten beschreiben und auswählen
Handlungsbereich „Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen und des Lageberichts nach nationalem Recht“
- Grundzüge der Buchführung, Bilanzierung und Bewertung beherrschen
- Organisation der Buchführung gestalten
- Kontenpläne aufbauen, einrichten und pflegen
- Bestandteile des Jahresabschlusses, Inhalte und Aussagen von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und Anhang beherrschen und Lagebericht erstellen
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Wahlrechte sowie ihre Ergebnisauswirkungen beherrschen
- Bilanzierung durchführen und den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der entsprechenden steuerlichen Erfordernisse erstellen
- Kenntnisse der Grundzüge des bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts
Handlungsbereich „Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards“
- Kenntnis der Ziele und Funktionen der internationalen Rechnungslegung
- Abschlüsse nach internationalen Standards beurteilen können und die Unterschiede zu Jahresabschlüssen nach deutschem Handelsrecht (HGB/ DRS – Deutsche Rechnungslegungsstandards) erkennen
- Kenntnis der Bestandteile eines internationalen Abschlusses und die Gliederung der Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)
- Kenntnis der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie deren Auswirkungen auf die verschiedenen Aktiv- und Passivposten der Bilanz nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) im Vergleich zum deutschen Handelsrecht (HGB/ DRS)
- Kenntnis über Aufbau und Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkosten- und dem Umsatzkostenverfahren
- Kenntnis der Funktion des Anhangs und die wesentlichen Angaben
- Kenntnis von Aufbau und Inhalt der Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie der Kapitalflussrechnung nach der direkten und der indirekten Methode erkennen und ihren Informationsgehalt beurteilen
- Kenntnis der Inhalte der Segmentberichterstattung
- Ziel der Konzernrechnungslegung verstehen und Kenntnis über die verschiedenen Konsolidierungsarten
Handlungsbereich „Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre“
- die umsatzsteuerlichen Vorschriften hinsichtlich Prüfung der Steuerbarkeit, Steuerbefreiungen, Steuerpflicht und des Vorsteuerabzugs beherrschen und diese entsprechend in die Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung einarbeiten
- die Berechnung der Gewinneinkünfte des Steuerpflichtigen und die dazu einkommensteuerlich relevanten Sachverhalte der Einkommensteuererklärung beherrschen; darüber hinaus ist der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin in der Lage, zu Fragen der Besteuerung Stellung zu nehmen
- die Zusammenhänge zwischen Handelsrecht, Körperschaftsteuerrecht und Einkommensteuerrecht beschreiben und die entsprechenden Vorschriften bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens, der festzusetzenden Körperschaftsteuer und der Körperschaftsteuerabschlusszahlung und -erstattung anwenden
- die Vorschriften zum Steuerverfahrensrecht auslegen und auf entsprechende verfahrensrechtliche Problemstellungen anwenden sowie notwendige Anträge stellen
- die Vorschriften zur Berechnung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage, der sich hieraus ergebenden Gewerbesteuer sowie der Abschlusszahlung und Erstattung beherrschen und die gewonnenen Erkenntnisse in die Gewerbesteuererklärung einarbeiten
- die grundlegenden Verfahren zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung beschreiben und anwenden, die einerseits zu Staaten ohne Doppelbesteuerungsabkommen und andererseits zu Staaten mit Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen sind; darüber hinaus kennt der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin den Hintergrund des Außensteuergesetzes und kann die wesentlichen Verfahren zur Verhinderung der Steuerflucht beschreiben
- andere Unternehmenssteuern
Handlungsbereich „Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des Zahlenwerkes für Managemententscheidungen“
- die Analyse eines Jahresabschlusses mithilfe von Kennzahlen erstellen und diese interpretieren
- Jahresabschlüsse vergleichend analysieren
- Inhalte und Ziele der aktuellen Eigenkapitalrichtlinien für Banken kennen und deren Auswirkungen bezüglich des Ratings für Unternehmen auswerten und darstellen
- im Rahmen betriebs- und volkswirtschaftlicher Zusammenhänge handeln und sich der Wirkungen bewusst sein