
Gepr. Personalfachkaufmann/-frau (IHK)
Geprüfte Personalfachkaufleute (IHK) können als Personalreferenten oder Personalleiter in Unternehmen eingesetzt werden. Sie sind gleichzeitig Berater und Dienstleister der Mitarbeiter sowie der Geschäftsleitung, und sie haben operative und administrative Aufgaben zu verantworten.


HANDLUNGSBEREICH 1 : Personalarbeit organisieren und durchführen
- Einbindung des Personalbereichs in die Gesamtorganisation des Unternehmens
- Gestaltung des personalwirtschaftlichen Dienstleistungsangebotes
- Prozesse im Personalwesen
- Projektplanung und -durchführung
- Informationstechnologie im Personalbereich
- Beratungs- und Fachgespräche
- Präsentations- und Moderationstechniken
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement
HANDLUNGSBEREICH 2 : Personalarbeit auf d. Grundlage rechtl. Bestimmungen durchführen
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht
- Rechtswege und Einschätzung des Prozeßrisikos
- Einkommens- und Vergütungssysteme
- Sozialversicherungsrecht
- Betriebliche Sozialleistungen
- Personalbeschaffung
- Administrative Aufgaben inkl. Entgeltabrechnung
HANDLUNGSBEREICH 3 : Personalplanung, -marketing und - controlling gestalten und umsetzen
- Einfluss von Konjunktur- und Beschäftigungspolitik auf Personalplanung und Personalmarketing
- Ableitung personalwirtschaftlicher Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarf in Produktions- und Dienstleistungsprozessen
- Personalbedarfs- und entwicklungsplanung
- Personalcontrolling
HANDLUNGSBEREICH 4 :Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiterbeurteilung
- Kompetenzentwicklung, Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfteberatung
- Gestaltung betrieblicher Arbeitsformen, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation
SITUATIONSBEZOGENES FACHGESPRÄCH
Lehrgangsteil "Berufs- und Arbeitspädagogik" siehe Ausbildereignung IHK.