Berechnungsbeispiel Meister-BAFöG

Ein Berechnungsbeispiel der Förderung durch das Meister-BAFöG. Wir erklären Ihnen, wie Sie einen Lehrgang für 5.500 Euro mit nur 790 Euro Eigenkapital starten können.




Dieses Beispiel berechnet die momentan mögliche Lehrgangsförderung durch das so genannte Meister-BAFöG am Beispiel des Studienganges "Gepr. Industriemeister/-in Metall".

Gebühren für Ihren Lehrgang

Studiengebühren 1: Basisqualifikation€ 1.540,00
Studiengebühren 2: Handlungsspezifische Qualifikation€ 2.510,00
Studiengebühren 3: Ausbildereignung€ 400,00
Studiengebühren 4: Anmeldegebühr€ 25,00
IHK Prüfungsgebühren
Direkt an die IHK zu entrichten
€ 770,00
Studienliteratur
nicht förderfähig
€ 255,00
GESAMTKOSTEN€ 5.500,00

Ihre Zuschüsse

Studiengebühren
Staatl. Zuschuss von 30,5%, nicht zurückzuzahlen
€ 1.364,88
IHK-Prüfungsgebühren
Staatl. Zuschuss von 30,5%, nicht zurückzuzahlen
€ 234,85
KFW-Bank-Darlehen
KFW-Darlehen des nicht geförderten Restbetrages (69,5%). Bei bestandener Prüfung erhalten Sie 25 % des KFW-Bank-Darlehens (€ 3.110,12) erlassen
€ 777,53
GESAMTZUSCHÜSSE€ 2.357,26

Berechnung Ihres Eigenanteiles

GESAMTKOSTEN (€ 5.500) abzüglich GESAMTZUSCHÜSSE (€ 2.357,26) € 3.142,74


Ihr Eigenanteil unterteilt sich in

IHK Prüfungsgebühren
nicht geförderter Anteil (69,5%)
€ 535,15
Studienliteratur
(nicht förderfähig)
€ 255,00
Studiengebühren mit KFW-Darlehen
Diesen Eigenanteil erhalten Sie mittels eines KFW-Darlehens finanziert. Das Darlehen ist bis 2 Jahre nach Abschluss der Prüfung zins- und tilgungsfrei, danach erst zahlen Sie monatlich mindestens € 128,00 zurück. (Sondertilgungen sind jederzeit möglich).
€ 2.332,59

Fazit: Während des Besuches des Studienganges müssen Sie zunächst lediglich € 535,15 + € 255,00 aufbringen, da Sie den wesentlichen Teil Ihres persönlichen Eigenanteiles durch ein günstiges KFW- Darlehen finanziert bekommen. Gern beraten wir Sie, und beantragen für Sie Ihre persönlichen Fördermittel.

Darüber hinaus können Sie sämtliche Aufwendungen Ihrer beruflichen Weiterbildung (Studiengebühren, Literatur, Übernachtungskosten, Fahrtkosten) im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend machen.

Für Ihren Eigenanteil und zusätzlicher Übernachtungs- und Verpflegungskosten bietet Ihnen unser Kooperationspartner, die Sparkasse Weserbergland, interessante Finanzierungsmöglichkeiten an. Weitere Informationen