
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)
IWiN 2008 (neu ab 01.01.2008)
Gefördert werden
Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Betriebsinhaber von Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter haben.
Voraussetzungen der Förderung sind
bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
- Betriebssitz in Niedersachsen
- weniger als 250 Beschäftigte, und Jahresumsatz < 50 Mio.Euro oder
Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Euro, sowie Unabhängigkeit/Eigenständigkeit
(keine Beteiligung von mehr als 25% an einem anderen Unternehmen und/oder zu 25% und mehr im Besitz eines anderen Unternehmens) - dass eine Personen-Förderung nach AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) / Meister-BAFöG nicht an Anspruch genommen werden kann, weil Versagungsgründe vorliegen; i.d.R. ist das der Fall, wenn der/die zu fördernde Mitarbeiter/-in in der Vergangenheit bereits eine Aufstiegsfortbildung durchgeführt hat
Die Weiterbildung muss sich inhaltlich auf
- die Vermittlung von beruflichen Fachkenntnissen oder
- die Vermittlung von methodischen Kenntnissen (z.B. Moderation, Präsentation) oder
- die Stärkung der Sozialkompetenz (z.B. Kommunikation) im Beruf beziehen
- berufliche Fachkenntnisse müssen auf dem Arbeitsmarkt allgemein verwendbar sein
Nicht förderungsfähig sind u.a.
- Produktschulungen oder Einweisungskurse für Maschinen oder Anlagen
- Kurse, die ausschließlich Grundkenntnisse vermitteln (insbesondere im EDV-Bereich)
- Maßnahmen für Personen, die einen Anspruch auf BAFöG oder AFBG (das sog.Meister-BAFöG) haben
Grundsätzlich ist die Förderung
- ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildung
(Freistellungskosten für die Zeit der Maßnahme sowie Seminarkosten) - in Höhe von ca. 50 % bis zu 70% der Weiterbildungskosten möglich je nach Lage des Standortes des Unternehmens : 50 % im Zielgebiet RWB, 70 % im Zielgebiet Konvergenz)
- im Zielgebiet RWB auf maximal € 2.000,00 und im Zielgebiet Konvergenz auf maximal € 3.000,00 je Unternehmen innerhalb eines Haushaltsjahres begrenzt
- mit einem mindestens 10%-igen Eigenbetrag des Unternehmens verbunden.
Die Kurse / Projekte
- gemeinsam mit der TA Technischen Akademie Hameln e.V. völlig neu konzipieren und spezifisch für sich selbst frei festlegen
- kann das Unternehmen aus dem breiten Spektrum der Weiterbildungsangebote der TA Technischen Akademie Hameln selbst auswählen
- sollen 40 Zeitstunden Gesamtdauer nicht unterschreiten - nach oben
sind im wesentlichen keine Begrenzungen auferlegt - sind mit einem Zertifikat über Inhalt und Umfang zu dokumentieren
Das Prozedere
- das Unternehmen ermittelt den Weiterbildungsbedarf
- die TA Technische Akademie Hameln erstellt auf Grundlage der Anforderungen ein individuelles Angebot
- gemeinsam mit dem Unternehmen wird der Antrag (3 Seiten) auf Förderung erstellt und von uns bei der zuständigen regionalen Anlaufstelle eingereicht
- der Antrag muss für jede zu fördernde Person einzeln gestellt werden
- vor Antragstellung und Bewilligung durch die regionale Anlaufstelle darf mit der Qualifizierung nicht begonnen werden
- nach der Genehmigung wird die Qualifizierungsmaßnahme durchgeführt.
- die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Qualifizierung direkt an das Unternehmen. Dabei muss die Originalrechnung und eine Kopie der Teilnahmebescheinigung vorgelegt werden
Gern stehen wir Ihnen jederzeit für weitere Informationen zur Verfügung!
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link : www.iwin-niedersachsen.de
