
Häufige Fragen
Wie kann ich mich anmelden?
Welche Unterlagen muß ich zur Anmeldung mitbringen ?
Bis wann muss ich mich angemeldet haben - gibt es einen Anmeldeschluß?
Wie wirken sich die Lehrgangs-/Seminarkosten steuerlich aus ?
Werde ich zur IHK- Prüfung zugelassen?
Erwerbe ich mit dem IHK-Abschluss noch weitere Qualifikationen ?
Habe ich Anspruch auf staatliche Fördermittel, und wie beantrage ich diese?
Kann ich auch andere Kurse als die Angebotenen belegen?
Wie werde ich auf die Prüfungen vorbereitet?
Sind die Lehrgangs/-Seminargebühren in einem Betrag zur Zahlung fällig?
Welche Lehrbücher soll ich erwerben?
Gibt es unterrichtsfreie Zeiten?
Wenn ich berufsbedingt zeitweise fehle – ist das ein Problem?
Wie kann ich mich anmelden?
Eine Anmeldung geht schnell und problemlos über unser Anmelde-Formular. Dieses müssen Sie nur noch ausfüllen und uns dann zusenden.
Welche Unterlagen muß ich zur Anmeldung mitbringen ?
Zunächst benötigen wir eine (unbeglaubigte) Kopie Ihres Berufsabschlusses und einen tabellarischen Lebenslauf, aus dem die schulischen und beruflichen Stationen Ihrer bisherigen Laufbahn hervorgehen.
Auch ist zusätzlich einen Bescheinigung Ihres Arbeitgebers erforderlich, aus dem Ihre Berufserfahrung und Ihr Tätigkeitsbereich heraus hervorgeht, wenn Sie dieses nicht mittels vorhandener Zeugnisse oder anderer geeigneter Bescheinigungen nachweisen können.
Nicht zuletzt werden die vorgenannten Unterlagen benötigt, um bei der IHK Ihre Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu lassen und um Ihre Fördermittel zur beruflichen Weiterbildung beantragen zu können – je eher dieses geschieht, desto früher haben Sie die Gewissheit, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden und ob Sie finanzielle Zuwendungen seitens des Staates erhalten.
Bis wann muss ich mich angemeldet haben - gibt es einen Anmeldeschluß?
Melden Sie sich möglichst dann an, sobald Sie sich entschieden haben, den Lehrgang bzw. das Seminar in unserer Akademie durchzuführen.
Je eher Sie sich anmelden, desto eher können wir Ihnen die Durchführung des Lehrgangs/Seminars bestätigen.
Entscheidend für jeden Lehrgang ist die Anzahl der Teilnehmer/-innen – auch als gemeinnütziger Bildungsdienstleister müssen wir wirtschaftlich arbeiten.
Gleichzeitig können wir für Sie bei frühzeitiger Anmeldung rechtzeitig Ihre Anträge für die staatlichen Förderungen einreichen – die Bearbeitungszeit beträgt in einigen Fällen bis zu 12 Wochen.
Wie wirken sich die Lehrgangs-/Seminarkosten steuerlich aus ?
Steuerlich wird zwischen Aus- und Fortbildung unterschieden. Die Unterscheidung ist wichtig. Eine Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. In diesem Fall können die Fortbildungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden, d.h., sie sind steuermindernd.
Mit dem "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze" vom 21.7.2004 (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) ist eine Begrenzung der Anerkennung von Ausbildungskosten als Sonderausgaben auf 4000 EUR jährlich festgelegt worden.
Bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit gelten die Weiterbildungskosten als Betriebsausgaben.
Werde ich zur IHK- Prüfung zugelassen?
Dieses wird in jedem Einzelfall geprüft. Reichen Sie dazu am besten Ihre komplettenUnterlagen ein (Lebenslauf, Schul- und Berufsabschlußzeugnisse etc.) und wir prüfen das für Sie. Im Zweifel werden wir direkt mit der IHK Kontakt aufnehmen und Ihre Unterlagen zwecks Stellungnahme dort für Sie einreichen
Erwerbe ich mit dem IHK-Abschluss noch weitere Qualifikationen ?
Bei allen IHK-Abschlüssen zum/zur Fachkaufmann/-frau (z.B. Personalfachkaufmann/-frau) oder Fachwirt /-in(z.B. Industriefachwirt/-in etc.) und zum/zur Industriemeister/-in (alle Fachrichtungen) erwerben Sie gleichzeitig die Fachhochschulreife, die Sie berechtigt, in Niedersachsen an einer Fachhochschule zu studieren.
Habe ich Anspruch auf staatliche Fördermittel, und wie beantrage ich diese?
Grundsätzlich muss Ihr Anspruch geprüft werden. Die jeweiligen Anträge erstellen wir gern kostenlos für Sie, und leiten sie direkt an die zuständige Stelle weiter – Sie müssen uns lediglich die erforderlichen Angaben zur Verfügung stellen.
Kann ich auch andere Kurse als die Angebotenen belegen?
Wir sind bemüht, unser Kursangebot immer weiter aufzubauen. Für Einzelpersonen ist es uns allerdings nicht möglich, einen eigene Kurs zu gestalten. Sollten Sie allerdings Fragen zu einer individuellen Firmenschulung haben, dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Wie werde ich auf die Prüfungen vorbereitet?
Die Prüfungsvorbereitung findet ständig neben dem normalen Unterricht statt. Darüber hinaus halten wir in der Regel vor den jeweiligen Prüfungsterminen ein 1-wöchiges Repetitorium in Vollzeitform ab, in dem Sie nochmals intensiv auf die Prüfung eingestellt werden.
Die Repetitorien werden als Bildungsurlaub anerkannt, Sie erhalten für Ihren Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung.
Sind die Lehrgangs/-Seminargebühren in einem Betrag zur Zahlung fällig?
Nein. Die Gebühren sind über den gesamten Lehrgangszeitraum verteilt in Raten zu zahlen. Sollten Sie „BAFöG“ erhalten, stellt Ihnen die zuständige Behörde die fällige Rate rechtzeitig zum Zahlungstermin zur Verfügung.
Welche Lehrbücher soll ich erwerben?
Zunächst erst einmal keine. Zu jedem Unterrichtsfach gibt es zahllose Fachbücher, die mehr oder weniger empfehlenswert sind.
Sie erhalten zum Lehrgangsbeginn von uns eine Empfehlung über bestimmte Literatur, die im direkten Zusammenhang mit dem Lehrinhalt steht. Alles darüber hinaus sollten Sie mit dem zuständigen Dozenten besprechen, der Ihnen bewährte Fachbücher empfehlen kann.
Gibt es unterrichtsfreie Zeiten?
Ja für berufsbegleitende Lehrgänge. Im Sommer sind mindestens 4 Wochen unterrichtsfrei – der Zeitraum wird rechtzeitig festgelegt, so dass Sie frühzeitig Ihren Sommerurlaub planen können. Zum Jahresende von Heiligabend bis die ersten Tage im Januar findet auch kein Unterricht statt.
Wenn ich berufsbedingt zeitweise fehle – ist das ein Problem?
Nein. Zunächst einmal besteht keine Anwesenheitspflicht. Weiterhin sind Fehlzeiten bei berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen völlig normal, darauf sind wir eingerichtet. Sie erhalten von Ihren Dozenten Informationen über den versäumten Unterricht, damit Sie den Lehrgangsstoff nacharbeiten können.