Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
in nur 11 Wochen...

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen IHK sind in der Lage, Führungsaufgaben in Krankenhäusern, Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen zu übernehmen und auch bei Krankenkassen oder Versicherungen tätig zu werden.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK  wird zugelassen,

  • wer im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt mind. 2 Jahre Berufserfahrung
  • oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach mind. 3 Jahre Berufserfahrung
  • oder eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Sozial- oder Gesundheitswesen hat.

Wir empfehlen weiterhin kaufmännische Grundkenntnisse und weisen darauf hin, dass Nichtkaufleute mit einer erhöhten lehrgangsbegleitenden Unterrichtsnachbearbeitung rechnen müssen.

Fordern Sie gleich jetzt Ihr persönliches und kostenloses Informationspaket zum Fachwirt Sozial- und Gesundheitswesen IHK an...