
Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
in nur 11 Wochen...
Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen IHK sind in der Lage, Führungsaufgaben in Krankenhäusern, Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen zu übernehmen und auch bei Krankenkassen oder Versicherungen tätig zu werden.


Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK wird zugelassen,
- wer im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt mind. 2 Jahre Berufserfahrung
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach mind. 3 Jahre Berufserfahrung
- oder eine mind. 5-jährige Berufserfahrung im Sozial- oder Gesundheitswesen hat.
Wir empfehlen weiterhin kaufmännische Grundkenntnisse und weisen darauf hin, dass Nichtkaufleute mit einer erhöhten lehrgangsbegleitenden Unterrichtsnachbearbeitung rechnen müssen.