Handelsfachwirt IHK
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Dem Geprüften Handelsfachwirt IHK bieten sich eine Reihe von Führungsaufgaben, zum Beispiel als Abteilungsleiter in einem Kaufhaus, als Geschäftsführer in einer Supermarktfiliale oder als Selbstständiger mit eigenem Handelsgeschäft.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung

  • 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder

    3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.


  • (2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.


  • (3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum Geprüften Handelsfachwirt IHK über folgenden Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/handelsfachwprv/index.html

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