Immobilienfachwirt IHK
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Der Geprüfte Immobilienfachwirt IHK ist ein vielseitiger Praktiker. Führungsaufgaben können gut übernommen werden, da Kenntnisse in allen betrieblichen Funktionsbereichen und die wichtigsten Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft vorliegen. Mit der Spezialisierung auf Immobilien ergibt sich eine ideale Voraussetzung für einen lukrativen Markt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss

  1. inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.

(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden,

  1. wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss   zum/zur Geprüften Immobilienfachwirt/-in  (IHK) über folgenden Link:

http://www.bmbf.de/intern/upload/fvo_pdf/Immobilienfachwirt.pdf  

 

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