
Personalfachkaufmann IHK
in nur 10 Wochen einschließlich Ausbildereignung...
Geprüfte Personalfachkaufleute IHK können als Personalreferenten oder Personalleiter in Unternehmen eingesetzt werden. Sie sind gleichzeitig Berater und Dienstleister der Mitarbeiter sowie der Geschäftsleitung, und sie haben operative und administrative Aufgaben zu verantworten.


Zur Prüfung ist zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis
- oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens 3–jährige Berufspraxis
- oder eine mindestens 5-jährige Berufspraxis nachweist.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gem. der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) zu erbringen (der so genannte Ausbildereignungsschein).
Die im ersten Abschnitt bezeichnete jeweilige Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zur Personalarbeit/Personalwirtschaft haben.
Abweichend von den vorgenannten Voraussetzungen kann auch zur Prüfung zugelassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau (IHK) über folgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/persfachkprv/index.html