
Technische Fachwirt IHK
in nur 16 Wochen...
Der Gepr. Technische Fachwirt IHK ist das Bindeglied zwischen den bislang voneinander getrennten kaufmännischen und technischen Weiterbildungsmöglichkeiten.


Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen "Betriebswirtschaftliche Qualifikationen" oder "Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Betriebswirtschaftliche Qualifikationen" und "Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Falle des Absatz 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes/einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Abs. 3 haben.
(4) Abweichend von Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss zum Geprüften Technischen Fachwirt IHK über folgenden Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/techfachwprv/BJNR006600006.html