
Geprüfter Veranstaltungsfachwirt IHK
in nur 10 Wochen...
Der Geprüfte Veranstaltungsfachwirt (IHK) händelt fachmännisch die hohen Anforderungen in einem der expansivsten
Bereiche der deutschen Wirtschaft. Diese Aufstiegsfortbildung ist die kaufmännische "Meisterprüfung" der Veranstaltungsbranche.


VOLLZEIT
Standort Hameln
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Zeitraum: |
20.08.2012 - 20.10.2012 | |
Unterrichtstage: |
Mo.-Fr. | |
Unterrichtszeit: |
8:00Uhr bis 16:45Uhr | |
Weitere Informationen: |
schriftliche Prüfung: 18. / 22. / 23.10.2012 mündliche Prüfung: Der Termin für die mündliche Prüfung wird von der IHK festgelegt und liegt ca. 8-12 Wochen nach der schriftlichen Prüfung. 1) Zusätzlich zu den normalen Unterrichtszeiten kann es zu vereinzelten Abend- und Samstagsterminen kommen. |
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Zeitraum: |
04.02.2013 - 12.04.2013 | |
Unterrichtstage: |
Mo. - Fr. | |
Unterrichtszeit: |
08.00 - 16.45 Uhr | |
Weitere Informationen: |
Zusätzlich ist Unterricht am Abend oder Samstag möglich | |
Zeitraum: |
19.08.2013 - 22.10.2013 | |
Unterrichtstage: |
Mo. - Fr. | |
Unterrichtszeit: |
08.00 - 16.45 Uhr | |
Weitere Informationen: |
Zusätzlich ist Unterricht am Abend oder Samstag möglich | |
Standort Hildesheim
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Termine in Vorbereitung. | ||
Standort Göttingen
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Termine in Vorbereitung. | ||
Standort Hannover
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Termine in Vorbereitung. | ||
Lehrgangsgebühr
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Lehrgang: |
(zahlbar in Raten) |
2.970,00 € |
Anmeldegebühr: |
25,00 € |
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IHK-Prüfungsgebühr: |
(direkt an die IHK zu entrichten) |
z.Zt. 480,00 € |
Gern beraten wir Sie und beantragen für Sie im Vorfeld Ihre staatlichen Fördermittel einschließlich der Weiterleitung an die zuständige Stelle!
Berufsbegleitend
Standort Hameln
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Termine in Vorbereitung. | ||
Standort Hildesheim
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Termine in Vorbereitung. | ||
Standort Göttingen
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Termine in Vorbereitung. | ||
Standort Hannover
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Termine in Vorbereitung. | ||
Lehrgangsgebühr
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Lehrgang: |
(zahlbar in Raten) |
2.970,00 € |
Anmeldegebühr: |
25,00 € |
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IHK-Prüfungsgebühr: |
(direkt an die IHK zu entrichten) |
z.Zt. 480,00 € |
Gern beraten wir Sie und beantragen für Sie im Vorfeld Ihre staatlichen Fördermittel einschließlich der Weiterleitung an die zuständige Stelle!