Wirtschaftsfachwirt IHK
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Der Studiengang zum Wirtschaftsfachwirt IHK bietet eine breit angelegte fundierte betriebswirtschaftliche Ausbildung zum Generalisten im mittleren Management.

(1) Zur 1. Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen
oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder


2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf
und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder

3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem
anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach
eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder

4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.


(2) Zur 2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:


1. die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und


2. mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1

oder

ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.

(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes nach § 1 Abs. 2 haben.


(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durchVorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss  zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK über folgenden Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/wfachwprv/index.html

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